Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion, Import, Export und Verkauf von Indoor- und Outdoor-Farming-Aktivitäten, alle Arten von Lebensmittelimport und -export von Groß- und Einzelhandelsaktivitäten, Bau und Beratung von Tiefbauaktivitäten wie Wohn- und Nichtwohngebäuden, Versorgungs-/Wasserprojekten, Import und Export von Textilartikeln aller Art und deren Groß- und Einzelhandelstätigkeiten.