Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen, sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Geschäfte.