Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Sinne des § 95 i.V.m. § 72 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen Dienstleistungen und aller im Zusammenhang stehender Tätigkeiten. Das Unternehmen verfolgt eigenwirtschaftliche Zwecke als eine psychotherapeutisch oder ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte und Psychotherapeuten, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragspsychotherapeuten bzw. Vertragsärzte tätig sind.