Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle, die Bearbeitung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen, das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen und die Erledigung allgemeinen Schriftwechsels, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften.