Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten, die Veräußerung von in- und ausländischen Unternehmen, jeweils insbesondere im Bereich der Biotechnologie und Medizin, und alle damit verbundenen Tätigkeiten, sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Management-Dienstleistungen, gegen Entgelt für verbundene Unternehmen; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.