Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bebauung von Grundstücken auf eigene und fremde Rechnung, auch durch Vergabe der entsprechenden Aufträge an Dritte sowie An- und Verkauf von Grund und Boden, Gebäuden, Gebäudeteilen, der Besitz und die Verwaltung für eigene und fremde Rechnung sowie alle Arbeiten und Rechtsgeschäfte, die mittelbar dem Geschäftszweck dienen.