Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Einrichtungsgegenständen insbesondere Möbeln, Beleuchtung im Bereich des Internethandels, die Erbringung von dazugehörigen Dienstleistungen sowie das Betreiben eigener Internetseite, Nationaler und Internationaler Güterkraftverkehr, Erlaubnisfreie Warenlagerung, Vermietung von Fahrzeugen, Vermietung von Gewerbe- und Wohngebäuden.