Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisationen, Koordination und Durchführung von Veranstaltungen und Events jeglicher Art, der Gastronomiebetrieb einschließlich Catering. Der Betrieb eines Biergartens, einer Bar und einer Clubgastronomie, die Projekt- und Flächenentwicklung von Gastronomiebetrieben und -clubs sowie die Ausübung eines Holz- und Bautenschutzgewerbes.