Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung, der Betrieb und die Weiterentwicklung einer vorrangig digitalen Plattform und Internet-Community zur Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen - im Wesentlichen dem Kaufen, Verkaufen, Vermieten, Mieten, Verleihen, Leihen und Verschenken von Gegenständen einschließlich der Spendenabwicklung, Erwerb, Verwaltung und Handeln von Urheberrechten und Lizenzen aller Art, erlaubnispflichtige Geschäfte nur auf der Grundlage einer entsprechenden vorherigen Erlaubnis.