Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur im Kontext gemeinnütziger Initiativen, insbesondere durch die Entwicklung, Förderung und Durchführung von Ausstellungen, die einer breiten Öffentlichkeit kostenlos zugänglich sind und die Bereitstellung von Aufklärungs- und Bildungsangeboten im Bereich kultureller und anthropologischer Forschung.