Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermarktung eigener Produkte inklusive deren Onlinevertrieb, die Vermietung eines Musikstudios für Produktionen, die Betreuung von Künstlern und Influencern im Hinblick auf Socialmedia, Marketing, das Betreiben eines Kochstudios. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Genehmigung bedürfen. Die Beteiligung an anderen Unternehmen.