Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Erhaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin und die Beratung von Unternehmen, soweit diese keiner behördlichen Genehmigung bedarf, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.