Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Verkauf, Verleih, Leasing, Finanzierung und die sonstigen Arten des Vertriebs (online und stationär) von Fahrrädern, Fahrradzubehör, Bekleidung, Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern und sonstigem Zubehör sowie ferner die Vermittlung von sonstigen Dienstleistungen wie Versicherungen, Abo-Verträgen und Werkstattleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.