Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Gründen, Halten und Verwalten von Gesellschaften und Beteiligungen. Der Handel mit und das Betreiben von Anlagen zur Drohnenabwehr. Die Vermittlung von Kultur- und Verkaufsveranstaltungen. Der Handel mit Gütern des Such- und Vergleichskaufs sowie Gütern des Spezialkaufs.