Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften, die auf dem Gebiet der Installation, Vermarktung und Vermietung von Schließfächern und Lagerflächen tätig sind, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaften innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, einschließlich der Erbringung von administrativen, finanziellen, kaufmännischen oder technischen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der operativen Tätigkeit der Kommanditgesellschaften.