Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung, Planung sowie die Ausführung jeglicher Dienstleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung für Bauvorhaben, der Handel mit Produkten und die Konzipierung von Systemen im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik sowie die Vermittlung diesbezüglicher Dienstleistungen. Eingeschlossen ist die Ausführung als Generalunternehmer einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte und Tätigkeiten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagengesetzbuch.