Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen aller Art im Bereich der kaufmännischen Beratung. Hierzu gehören Unternehmens-, Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzberatung Dritter, Finanz- und Lohnbuchhaltung, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit hierzu keine besondere berufsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Gesellschaft kann Aufträge auch für fremde Rechnung durchführen.