Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, die Bestandshaltung und Verwaltung des eigenen Bestands, sowie der Abriss und Neubau oder die Sanierung, Umbau und Erweiterung von Immobilien, die Aufteilung in Wohnungseigentum und der gewerbliche Handel mit Immobilien sowie ferner die Führung sämtlicher Geschäfte, die den Gesellschaftszweck des Unternehmens indirekt oder direkt zu fördern geeignet sind.