Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Vermittlung von Grundstücke, Wohnräumen und sonstigen Immobilien, der gewerbliche Grundstückshandel, der Bau und die Errichtung von Gebäuden zum Zwecke der Weiterveräußerung sowie die Durchführung von sonstigen Bauträgerobjekten inkl. Übernahme von Baubetreuungsaufgaben, sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden und gemäß der Bauträger- und Maklerverordnung anfallenden Tätigkeiten.