Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie alle damit verbundenen Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, ebenso die Erbringung von betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Operations, Restrukturierung, Vertrieb, Produktentwicklung und Internationalisierung.