Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, ebenso die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen. Ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung.