Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Identifikation von Grundstücken, welche für die Entwicklung und den Bau von Rechenzentren in Frage kommen und deren Entwicklung sowie die Gründung und der Erwerb sowie die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem Unternehmenszweck, die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen hieran, die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, die Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, die Führung und Entwicklung der Gruppe und der gruppeneigenen Unternehmen sowie die Erbringung zentraler Dienstleistungen innerhalb der Gruppe sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Ferner der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie von anderen Vermögensgegenständen für eigene Rechnung.