Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Musikverlags sowie die Beratung professioneller Nutzer, Musikschaffender und Rechteinhaber rund um die Vermittlung, Vermarktung, Auswertung und Lizenzierung von Musikrechten und anderen Medieninhalten sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Entwicklung von Inhalten für Medien (Film, TV, Werbung, Videospiele, Bücher, Audiobooks etc.). Beratung und Unterstützung von medienbezogenen Produktionsgesellschaften bei der Planung, Konzeption, Budgetierung und Ausführung von Medienproduktionen, insbesondere bei dem Location-Scouting und bei der Erlangung von Drehgenehmigungen.