Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anlagestrategieberatung für Kapitalverwaltungsgesellschaften (AIFM) (ausschließlich) in Bezug auf Fonds, die im Bereich von Logistikimmobilien, Lagerflächen und sonstige produktionsnahen Immobilien tätig sind sowie Asset Management-Beratung und sonstige Dienstleistungen für diese Fonds. Ausgenommen sind jedoch erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und dem Kapitalanlagegesetz (KAGB). Insbesondere erbringt die Gesellschaft keine Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 20 KAGB, §§ 1, 32 KWG oder nach § 34f GewO erfordern. Andere Tätigkeiten, insbesondere in Bezug auf andere immobilienbezogene Aktivitäten, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.