Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Gegenstand
Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO), internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Absatz 2 Nr. 13 AO) sowie des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung (§ 52 Absatz 2 Nr. 24 AO).
Die Zweckverwirklichung erfolgt unter anderem durch:
Erarbeitung und Veröffentlichung von schriftlichen Aufsätzen, Beiträgen, Stellungnahmen, Analysen, Kommentaren und dergl. aller Art online und in gedruckter Form im Sinne der Präambel und des § 2 Abs. 2 der Satzung;
Durchführung von Workshops und Veranstaltungen im In- und Ausland;
Halten und Veröffentlichen von Vorträgen;
Auftreten als Interviewpartner in inländischen und internationalen Medien;
Erarbeitung von Thesen und Veröffentlichungen zur Rolle und Bedeutung der Zivilgesellschaft, von wirtschaftlichem Wachstum und Innovationen, sowie effektiver Integration für die Demokratie.