Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Internetplattformen, Vergleich und Vermittlung von Dienstleistungen, Erbringung von Marketingdienstleistungen für Unternehmen, Qualifikation von Kunden, Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen und Prozesskostenfinanzierung.