Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Edelmetallen (insbesondere Gold) und edelmetallhaltigen Legierungen sowie von Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen über das Internet im ln- und Ausland, die Erbringung hiermit zusammenhängender Dienstleistungen und alle im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte und Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind nicht Gegenstand des Unternehmens.