Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb von Ladengeschäften für Food-Artikel (insbesondere orientalische Lebensmittel wie Obst, Gemüse und zubereitete Lebensmittel) sowie Nonfood-Artikel (insbesondere Geschenkartikel, Inventar, Geschirr, Küchen- und Einrichtungsgegenstände) und von Onlineshops zum Vertrieb vorgenannter Gegenstände.