Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, der Verkauf, die Verwaltung, die Entwicklung und die Vermietung von Immobilien, die Beteiligung an Unternehmen auf eigene Rechnung und das Verwalten des eigenen Vermögens. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.