Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an und die Übernahme der Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften, deren Geschäftsgegenstand auf Tätigkeiten beschränkt ist, welche eine Kapitalanlagegesellschaft nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) für ein Grundstücks-Sondervermögen ausüben darf, insbesondere für in Berlin und dem Land Brandenburg belegenen Grundbesitz.