Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und Vertrieb, gleich in welcher Form, mit Waren verschiedener Art, insbesondere Sportartikeln, Sportbekleidung, Werbeartikeln, Sportstätten sowie die Planung, erlaubnisfreie Beratung und Durchführung von Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen, des Weiteren die Unternehmensberatung von Sportvereinen, öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software.