Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Betrieben, insbesondere Sportsbar (Billard, Darts) mit Speisen und Schankwirtschaft und Video- und TV-Vorführung, insbesondere von Sportereignissen, sowie im Zusammenhang stehender Verkauf von Waren und Dienstleistungen, insbesondere Durchführung von Veranstaltungen, sowie sonstige Nebengeschäfte des Gastronomiebetriebes.