Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen sowie von sonstigen Dienstleistungen betreffend die Konzeption, Planung und Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Volksfesten, Messen, Ausstellungen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten, Tanzlustbarkeiten, Aufführungen, Konzerten und Festivals).