Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eingehen und Halten von eigenen Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Unternehmensberatungsleistungen, vornehmlich in den Bereichen E-Commerce, Einzelhandel, neue Technologien und Digitalisierung.