Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten, Erwerben und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen, die Beratung von Unternehmen, insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Corporate Venturing, Informationstechnologie und des Marketings, jeweils unter Ausschluss sämtlicher Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder anderer Vorschriften bedürfen.