Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Projektentwicklung, Unterstützung und Beratungen von Markteinstiegen sowie Markterschließungen in Deutschland sowie in weiteren EU-Ländern, in China sowie in asiatischen Ländern, der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Sanitärprodukten und elektronischen Produkten, das Halten und Verwalten von Beteiligungen als Dienstleistung für Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG, Investitionen in Firmenübernahmen und -beteiligungen, Vermittlung von Firmen und Immobilien, Betreuung von deutsch-chinesischen / chinesisch-deutschen Kooperationsprojekten, die Förderung und Vermittlung von Absolventen bzw. Experten.