Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und Eigentumswohnungen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, zu welchem Zweck die Gesellschaft Tochtergesellschaften gründen, Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen erwerben, insbesondere an Objekt- bzw. Projektgesellschaften, sowie ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen ausüben kann.