Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einzelhandel mit Getränken, Tabakwaren, Lebensmitteln, technischen Kleinteilen, Drogerieartikeln sowie der Verkauf von Dienstleistungen und der Ausschank von alkoholfreien und alkoholischen Getränken sowie Heißgetränken und die Durchführung aller Geschäfte, die mit den vorgenannten Tätigkeiten in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen.