Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und anderen Institutionen in strategischen, prozessbedingten, organisatorischen Fragen sowie allen anderen Bereichen, die den Unternehmenserfolg positiv beeinflussen können - dies umfasst auch die Suche und Vermittlung von Projekten. Die Dienstleistung wird sowohl national wie international tätigen Unternehmen angeboten. Die Entwicklung und Umsetzung nationaler und internationaler Projekte im Auftrag von Kunden sowie selbstinitiierte Projekte.
Zulässig ist auch die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte.