Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel, darunter auch der Betrieb eines oder mehreren Ladenlokalen, mobilen Verkaufswagen und Onlineshops, mit Nahrungs- und Genussmitteln und damit im Zusammenhang stehenden Produkten, insbesondere Nuss- und Kaffeeprodukten und der Aufbau und die Unterhaltung diesbezüglicher Vertriebssysteme sowie sämtliche sonstige damit zusammenhängenden und diesem Zweck dienenden Tätigkeiten im In- und Ausland.