Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauunternehmen, Sanierung alter Gebäude und Bau von neuen Gebäuden mit allen Gewerken die dazugehören; komplette Erneuerung von Außenanlagen ober- und unterirdisch, sowie alle Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen.