Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen, Wertpapieren, sonstigen Finanzanlagen sowie von Immobilien und Grundstücken. Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Management- und Finanzberatung, insbesondere in den Bereichen Unternehmensstrategie, Investitionen, Finanzplanung und Risikomanagement. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder anderen aufsichtsrechtlichen Vorschriften bedürfen.