Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Audio- und Video-Medien sowie die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen, insbesondere bei der Erzeugung von Audio- und Bewegtbild-Produktionen, einschließlich Gestaltung und Durchführung damit verbundener Marketing-Maßnahmen.