Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteilungen an anderen Unternehmen aller Rechtsformen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagengesetzbuch.