Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an und die Übernahme der persönlichen Haftung in Personengesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung. Die Tätigkeit wird im eigenen Namen und für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte ausgeübt.