Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht a) im Bereich der Kunst und Kultur durch die Pflege und Erhaltung kultureller Werte wie Bibliotheken, Ausstellungen mit Artefakten, Schriftstücken und Bildmaterial zum Olympischen Dorf 1936 sowie Nutzung der ehemaligen Schwimmhalle als Zeitmuseum und Galerie, b) im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege durch die Erhaltung und Wiederherstellung von landesrechtlich anerkannten Bau- und Bodendenkmälern wie das Olympische Dorf von 1936, die Durchführung von Führungen und Vermittlung von Wissen über Bau- und Bodendenkmäler wie das Olympische Dorf 1936.