Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen im In- und Ausland sowie die Erbringung erlaubnisfreier Dienstleistungen im Bereich Projektmanagement und operative Aufgaben (z.B. Koordination von Dienstleistern, Bürotätigkeiten, Rechnungserstellung, Kundenbetreuung) für Unternehmen an denen Beteiligungen gehalten werden und die Beratung der selbigen in den Bereichen Marketing, Werbung, Vertrieb, Strategie, Organisation, Prozesse, Reporting und E-Commerce.