Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs, des Haltens und der Veräußerung von Immobilien, Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ausgenommen vom Gegenstand des Unternehmens sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.