Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Vermögen jeder Art, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung für andere Gesellschaften; Erbringung erlaubnisfreier Beratungsleistungen.