Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Betreuung von Künstlern und von Unternehmen, die Rechte von Künstlern auswerten, insbesondere das Künstler- und Bandmanagement.
Ferner die Auswertung von Rechten Dritter, die Finanzierung und Durchführung von Kunst- und Musikprojekten, die Herstellung und/oder Lizenzierung von Ton- und Bildtonaufnahmen von musikalischen Darbietungen und die umfassende und weltweite Vermarktung und Verwertung solcher Ton- und Bildtonaufnahmen auf nichtphysischem Wege sowie auf Ton- und Bildtonträgern sowie die Produktion, Herstellung und Vertrieb von Merchandising-Artikeln und Marketingtools aller Art.